Scientology Ehrenamtliche Geistliche führen spezielles Katastrophentraining mit Polizisten in Sambia durch

•31. Juli 2008 • Keine Kommentare

Die Afrikanische Goodwill Tour der Ehrenamtlichen Scientology Geistlichen hat auf ihrer Tour durch Afrika in Sambia 85 Polizisten in Teilen des „Volunteer Minister Desaster Response Specialist-Kurs“ ausgebildet. Dieses spezielle Trainingsprogramm vermittelt den Teilnehmern das notwendige Wissen, welches sie dann verwenden können, um im Angesicht einer Katastrophe schnell und sicher reagieren zu können.

Das Programm wurde in einem großen Gebäudekomplex der Polizei außerhalb der Stadt Kitwe, dem sogenannten Kamfinsa Camp durchgeführt. Basierend auf der 30-jährigen Erfahrung der Ehrenamtlichen Geistlichen als Katastrophenhilfsteam wurde ein einzigartiges Trainingsprogramm entwickelt, welches kostenlos der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenhilfsgruppen und ehrenamtlichen Helfern zur Verfügung gestellt wird.

Der „Volunteer Minister Disaster Response Specialist-Kurs“ vermittelt u.a. Wissen in folgenden Bereichen:
-Die Fähigkeit zu kommunizieren, zuzuhören und zu verstehen – eine Fähigkeit, die allen menschlichen Beziehungen zugrunde liegt.
- Die Fähigkeit zu organisieren, sogar im Angesicht von Verwirrung und Chaos.
- Antworten für Zeiten von Stress, Gefahr und Notlagen.
- Wie man einer Person hilft, die an körperlichen Beschwerden, Verwirrung oder Überwältigung leidet. Mehr Informationen hierzu findet sich auf der Internetseite www.volunteerministers.org.

Durch die verschiedenen Übungen haben die teilnehmenden Polizisten sowohl ihre Fähigkeit bedrohlichen Situationen ins Auge zu sehen deutlich verbessert, als auch ihre Fertigkeiten in der Kommunikation erhöht, so dass in Zeiten von Katastrophen effektiv gefährliche Situationen besser bewältigt werden können.

Das internationale Katastrophenhilfsteam der Scientology Ehrenamtlichen Geistlichen ist auf mittlerweile über 100.000 Helfern angewachsen, die innerhalb von Stunden mobilisiert werden können, um an Orten, die von einer Katastrophe heimgesucht wurden, eingesetzt zu werden. Vor Ort arbeiten sie dann mit den jeweiligen Verantwortlichen für den Katatastrophenschutz und offiziellen Behördenmitarbeitern zusammen, um den Betroffenen einer Katastrophe rasch Hilfe zu geben.

Neben der effektiven Hilfe bei solcher Art Notfällen verfügt ein Ehrenamtlicher Geistlicher aber auch über Wissen, um Menschen in der direkten Nachbarschaft bei ihren unterschiedlichsten Problemen zu helfen, seien dies nun Lernschwierigkeiten in der Schule oder wie man Konflikte mit seinen Mitmenschen löst.

Um es mit den Worten von L. Ron Hubbard auszudrücken: „Wenn man etwas kritisiert, so gehört natürlich dazu, dass man wünscht, etwas dagegen zu tun und es tun würde, wenn man könnte. Wenn einem die Kriminalität, Grausamkeit, Ungerechtigkeit und Gewaltätigkeit in dieser Gesellschaft nicht gefallen, kann man etwas dagegen tun. Man kann EHRENAMTLICHER GEISTLICHER werden und sie zivilisieren helfen, ihr Gewissen wecken und ihnen Freundlichkeit und Liebe und Freiheit von Seelenqual bringen, indem man sie allmählich mit Vertrauen, Anständigkeit, Ehrlichkeit und Toleranz erfüllt.“

Verwaltungsgericht Hamburg verhängt 5000,- Euro Ordnungsgeld gegen “Arbeitsgruppe Scientology”

•18. Juli 2008 • Keine Kommentare

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 27. Juni 2008 Az. 9 V 53/08) gegen die Arbeitsgruppe Scientology ein Ordnungsgeld in Höhe von 5000,- Euro verhängt, da diese Stelle trotz bereits im Jahre 2006 erfolgter einstweiliger Anordnung und Androhung eines Ordnungsgelds die Maßgaben des Gerichtes nicht umgesetzt sondern grob fahrlässig die gerichtlichen Anordnungen bewusst missachtet hat.

In dem Verfahren ging es erneut um den Antrag eines Hamburger Scientologen, der seit 2006 gegen Frau Caberta´s „Sektenfilter“ gerichtlich vorgeht, weil sie entgegen einem klaren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (BVerwG 7 C 200.04) weiterhin ihre diskriminierende Erklärung verbreiten wollte. Frau Caberta wurde dies bereits mit gerichtlicher Anordnung vom Jahre 2006 verboten ebenso wie den Hinweis auf Dritte, die ihren Sektenfilter verbreiten. Die Mitteilung war 1 ½ Jahre trotz klarer Anordnungen des Gerichts und entgegen den gegenteiligen Beteuerungen ihres Büros bis vor kurzem nicht von den Internetseiten der Stadt entfernt worden

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Arbeitsgruppe Scientology durch Vorspiegelung einer scheinbaren Umsetzung der Vorgaben des Gerichtes, diese jedoch bewusst umgangen hatte.
„Die Verstöße erfolgten auch schuldhaft“, so das Gericht. „Um eine nachhaltige Einwirkung auf das künftige Verhalten der Antragsgegnerin (Arbeitsgruppe Scientology) zu erzielen (bzw. dienstaufsichtliche Maßnahmen anzuregen)“ erachtete es das Gericht als notwendig, ein Ordnungsgeld in dieser Höhe festzusetzen.

In seiner weiteren Entscheidungsbegründung stellt das Gericht folgendes fest : „Der Umstand, dass die Antragsgegnerin (AGS) gleichwohl in vollem Bewusstsein um den Unrechtsgehalt ihres Verhaltens weiterhin gegen die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Unterlassungspflicht verstoßen und sogar noch eine gesonderte Unterlassungsverfügung herausgefordert hat, ist bereits für sich genommen ein bedenklicher Vorgang, weil er die grundsätzlich geltende Vermutung, man könne von einer Behörde die Befolgung gerichtlicher Entscheidungen bzw. generell rechtstreues Verhalten auch ohne gesonderte Verpflichtung erwarten, widerlegt und damit das Vertrauen in staatliche Institutionen generell zu untergraben geeignet ist“. Weiter heißt es : „Weiterhin stellt es eine ungewöhnliche Sorglosigkeit dar, wenn die Antragsgegnerin in mehreren Gerichtsverfahren über zwei Instanzen hinweg ebenso vollmundig wie letztlich unzutreffend behauptet hat, ihren Unterlassungspflichten nachgekommen zu sein.“

Die Verärgerung des Gerichtes, aber auch dessen Fassungslosigkeit über die Dreistigkeit einer Staatsbediensteten und ihrer Behördenstelle über die Nichtumsetzung gerichtlicher Entscheidungen, kommt an mehreren Stellen des Beschlusses deutlich zum Ausdruck.

Innerhalb von 4 Monaten muss die Hansestadt Hamburg damit ein weiteres Mal Steuergelder dazu ver(sch)wenden, um das rechtswidrige Verhalten von Frau Caberta und ihren Mitarbeitern in der Behörde für Inneres zu ahnden. Erst im März diesen Jahres wurde die Hansestadt Hamburg zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az: 1 U 99/03) wegen rechtswidriger Äußerungen der Behördenangestellten Caberta. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte Frau Caberta in diesem Verfahren ein „amtspflichtwidriges Verhalten“ attestiert, weil sie gegenüber den Medien unwahre Äußerungen über Scientology getätigt hatte.